Direkt zum Inhalt springen

Accesskeys





Allgemein

Auslandschweizerinnen / Auslandschweizer

Nützliche Informationen und Unterlagen zu Ihrem Stimmrecht finden Sie hier.

Die Rechte der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

«Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus», lautet Paragraf 17 der Thurgauer Kantonsverfassung. In der Schweiz und damit auch im Kanton Thurgau hat das Volk weitgehendes Mitbestimmungsrecht. Im Kanton stimm- und wahlberechtigt sind alle hier wohnhaften Schweizer Staatsangehörigen, die mindestens 18 Jahre alt und mündig sind.

Wahlen

Die Stimmberechtigten wählen alle vier Jahre:

 

Proporz und Majorz

Der Grosse Rat und die sechs thurgauischen Mitglieder des Nationalrates werden nach dem Verhältnisverfahren (Proporz) gewählt, bei allen anderen kantonalen Wahlen gilt das Mehrheitsverfahren (Majorz).

Proporzwahl bedeutet, dass die Mandate proportional (im Verhältnis zur Anzahl der erhaltenen Stimmen) auf die Listen verteilt werden, die an der Wahl teilnehmen. Bei einer Majorzwahl ist gewählt, wer am meisten Stimmen auf sich vereinen kann und das absolute Mehr erreicht (mindestens eine Stimme mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmzettel).

Kantonale Abstimmungen

Die Stimmberechtigten stimmen mit Ja oder Nein über die vom Grossen Rat unterbreiteten Vorlagen ab. Bei allen Volksabstimmungen entscheidet die Mehrheit der Stimmenden.

Der Grosse Rat hat den Stimmberechtigten folgende Vorlagen zu unterbreiten:

 

Siehe auch:

 

Infos zur Stimmabgabe  [PDF, 65.0 KB]

Ansprechperson bei grundsätzlichen Fragen zu Abstimmungen und Wahlen:

Staatskanzlei
Silvana Tschudi, Leiterin Regierungskanzlei
Regierungsgebäude
8510 Frauenfeld
silvana.tschudi@tg.ch
Tel. 052 724 23 47
Fax 052 724 29 93